Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wittorf Handelsvertretungen e.K.

§ 1 Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfol-
genden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Hiervon abweichende Bedingungen unseres Kunden haben keine
Gültigkeit. Soweit wir als Handelsvertreter tätig werden, gelten ergänzend die
Geschäftsbedingungen des von uns vertretenen Unternehmers.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Ände-
rungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten. Die beschriebene Beschaffenheit legt die Eigenschaften des
Vertragsgegenstandes abschließend fest.
(2) Uns gegenüber abgegebene Bestellungen sind bindende Angebote, die wir
nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den
Kunden erklärt werden.
(3) Bestellt ein Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der
Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von uns gespei-
chert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und recht-
zeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die
Nichtbelieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kon-
gruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den
Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informieren und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurücker-
statten.
(5) Sofern wir als Handelsvertreter tätig werden, handeln wir ausschließlich
im Namen und für Rechnung des von uns vertretenen Unternehmers. Ein
direktes Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden wird in diesem Fall
nicht begründet.

§ 3 Vergütung

(1) Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des
Angebots gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind
im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, rein
netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Lager Reinfeld unter Ausschluss
von Verpackungs- und Frachtkosten und zuzüglich der jeweiligen gesetz-
lichen Mehrwertsteuer.
(3) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie
Personal-, Materialkosten, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind
wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und,
sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung
mehr als vier Monate liegen.
(4) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet des
Nachweises eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
(5) Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn
seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus diesem Vertrag beruht.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf-
grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung,
Naturkatastrophen, Betriebsstörung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei
unseren Lieferanten eintreten – , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir
dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.
(2) Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies
gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch
unseres Kunden und auf dessen Kosten ab.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Wir leisten Gewähr für ein Jahr nach unserer Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist
behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonsti-
gen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl
Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen
der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der
gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzliefe-

rung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert
wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen,
oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger
Mängel ist ein Rücktritt unzulässig.
(2) Bei Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, beweglichen Teilen, Pflugscharen,
abnutzbaren Teilen etc.) stellt die Abnutzung durch den bestimmungsgemä-
ßen Gebrauch keinen Gewährleistungsfall dar. Für Mängel, die durch unsach-
gemäßen Gebrauch entstehen, leisten wir keine Gewähr.
(3) Unser Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware bei einem
Handelsgeschäft unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkenn-
bare Mängel unverzüglich nach Ablieferung, sonstige Mängel unverzüglich
nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB); anderenfalls gilt
die Ware als genehmigt. Bei anderen Geschäften hat er offensichtliche Mängel
spätestens zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Er trägt
die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den
rechtzeitigen Zugang der Rüge.
(4) Abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen verkaufen
wir gebrauchte Sachen, außer im Falle der Arglist, nur unter Ausschluss jeg-
licher Gewährleistung. Garantiezusagen bleiben hiervon unberührt.
(5) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu; der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware verpflichtet.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der man-
gelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig ver-
ursacht haben.

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Wir schließen unsere Haftung und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen
für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesent-
lichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche,
die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen,
beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478
BGB.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller
Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.
(2) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, uner-
laubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt unser
Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen ihn, die an uns abgetrete-
ne Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt
stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns
nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den son-
stigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
(4) Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur
Versicherung in angemessenem, üblichem Umfang verpflichtet. Bei Zugriffen
Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird unser
Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
(5) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe unseres
Eigentums zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist
zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine
Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 9 Datenschutz

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten
zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert werden.

§ 10 Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern unser
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Sitz zuständige Gericht.
Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des
Kunden zu klagen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaft-
lichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in zulässi-
ger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
(4) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.